Was müssen Sie bedenken, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben?

Die Aufgabe Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sollten Sie allen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen so schnell wie möglich mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens in eine andere Stadt verlegen, oder Ihr Unternehmen auf einen Nachfolger übertragen wollen. Sie können für diese Mitteilungen das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners nutzen. Melden Sie sich dazu an, oder lassen Sie sich registrieren.