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Weitere Ansprechpartner für die EG-Dienstleistungsrichtlinie

Nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie können Sie dienstleistungsrelevante Verfahren auch direkt über die zuständigen Behörden elektronisch abwickeln. Neben den Kommunen und den Kammern sind dies für den Bereich Südwestfalen:

Bezirksregierung Arnsberg

Bezirksregierung Düsseldorf

Bezirksregierung Münster

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Folgende Bundesbehörden bearbeiten Verfahren nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie:

Bundesnetzagentur

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Deutsches Institut für Bautechnik

Eisenbahnbundesamt

Deutsche Emissionshandelsstelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesverwaltungsamt

Bundeskriminalamt

 
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